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Die französische Rheinarmee und die Besetzung des Rheinlandes

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Der nach dem Ersten Weltkrieg unterzeichnete Vertrag von Versailles sollte die Deutschen für die von ihnen verursachten Schäden bezahlen lassen. Zu diesem Zweck sieht er die Besetzung mehrerer Staaten auf deutschem Boden vor, darunter auch die französische Besetzung des Rheinlandes.

Nachkriegsbesetzung

Nach dem Waffenstillstand wurde der Vertrag von Versailles unterzeichnet. Er sollte die Deutschen für die Zerstörungen des Krieges, aber auch für das Leid der französischen und belgischen Zivilbevölkerung bezahlen lassen (in Form von Geld und Kohle). Der Vertrag sah auch die Besetzung der linksrheinischen und eines Teils der rechtsrheinischen deutschen Gebiete durch französische, britische, amerikanische und belgische Truppen vor. Die Franzosen erbten die größte Besatzungszone. Dies wurde nach dem Abzug der amerikanischen Soldaten noch verstärkt. Die im Oktober 1919 gegründete französische Rheinarmee verfügte über 100.000 Mann im Rheinland und bis zu 210.000 Mann bei der ersten Besetzung des Ruhrgebiets. Die Belgier besetzten das Gebiet zwischen Düsseldorf und der niederländischen Grenze und waren die ersten, die vollständig entschädigt wurden, was zum raschen Wiederaufbau des Landes beitrug.

Französische Soldaten im Ruhrgebiet im Jahr 1923.
Französische Soldaten im Ruhrgebiet im Jahr 1923.

Die gegen Deutschland verhängten schweren Sanktionen stürzten das Land in eine noch nie dagewesene wirtschaftliche und politische Krise. Das deutsche Volk konnte diese Demütigung nicht verdauen und war entschlossen, seine Ehre in den folgenden Jahrzehnten wiederherzustellen. Das Aufkommen des Faschismus in Deutschland in den 1930er Jahren war also weitgehend mit diesem Vertrag und den dadurch ausgelösten Ressentiments in der deutschen Bevölkerung verbunden. So lehnte Hitler den Versailler Vertrag von Beginn seines politischen Aufstiegs an ab, und als die Nazis 1933 in Deutschland an die Macht kamen, lehnten sie jegliche Reparationszahlungen ab. Die Folgen des Versailler Vertrags waren auch in Italien und Österreich zu spüren. Die den Italienern und Österreichern gemachten Versprechungen bezüglich der Neuaufteilung der Gebiete und des „freien Selbstbestimmungsrechts“ wurden nicht eingehalten, was die Zustimmung der Achsenstaaten im Jahr 1939 erklärt.

Die Baracke des 3. marokkanischen Gewehrregiments im April 1920 in Frankfurt am Main. L'Illustration 1920.
Die Baracke des 3. marokkanischen Gewehrregiments im April 1920 in Frankfurt am Main. L’Illustration 1920.

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